Medizinische Fußpflege vom Hausarzt verordnet bekommen
Viele Patienten wissen nicht, dass ihr Hausarzt unter bestimmten Voraussetzungen eine podologische Behandlung verordnen kann. Hier erfahren Sie, wann und wie das funktioniert.
Voraussetzungen für eine Verordnung
Der Hausarzt kann eine medizinische Fußpflege (Podologie) verordnen, wenn eine medizinische Diagnose vorliegt, die eine solche Behandlung erfordert. Die häufigsten Gründe sind:
- Diabetisches Fußsyndrom (Diabetes mellitus mit Fußkomplikationen)
- Sensibilitätsstörungen und Neuropathien
- Durchblutungsstörungen der unteren Extremitäten
- Zustand nach Amputationen am Fuß
Wie läuft die Verordnung ab?
Der Hausarzt stellt ein Rezept für podologische Behandlungen aus. Auf dem Rezept wird die Diagnose vermerkt sowie die Anzahl der verordneten Behandlungen. Dieses Rezept wird beim zugelassenen Podologen eingelöst.
Überweisungen und Fachärzte
Neben dem Hausarzt können auch Fachärzte, etwa Diabetologen, Dermatologen oder Orthopäden, eine podologische Behandlung verordnen. Manchmal überweist der Hausarzt zunächst an einen Facharzt, der dann die Verordnung ausstellt.
Kosmetische Fußpflege als Ergänzung
Auch wenn Sie eine podologische Verordnung haben, kann eine ergänzende kosmetische Fußpflege sinnvoll sein, etwa für das regelmäßige Verwöhnen und die Pflege zwischen den Podologie-Terminen.
Beratung in Velbert bei Beauty Salon Irina
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